Unternehmenssteuerreform Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer erfaßt Investments, die nachdem 1. Januar 2009 getätigt werden


Abgeltungssteuer

Nun ist es beschlossene Sache: Die Abgeltungssteuer kommt. Und für den Privatanleger hat sie gravierende Folgen. Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Kapitalerträge mit 25% Abgeltungssteuer (plus Soli-Zuschlag und ggf. Kirchensteuer, das sind insgesamt bis zu 27,98%) belastet. Die Regelung betrifft auch Kursgewinne, die nach der einjährigen Spekulationsfrist bisher steuerfrei realisiert werden konnten.

Bis zum Ende der Schonfrist (spätestens am 31. Dezember 2008) werden erworbene Wertpapiere also noch nach der alten Regelung versteuert! Danach schmälert die neue Steuer die Gewinne beim Verkauf. Nun heißt es handeln! Denn wer sein Portfolio bereits frühzeitig für die Abgeltungssteuer fit macht, kann sich einige Vorteile für die Zukunft sichern. Und das bedeutet im Klartext: Mehr Rendite!

Regelungen der Abgeltungssteuer

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, der der Bundesrat am 6. Juli 2007 zugestimmt hat und die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, wird auch die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie die Einführung der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) und ggf. Kirchensteuer (8-9%) zu nennen. Unter diese Regelung fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und insbesondere Gewinne aus privaten Veräußerungs-Geschäften –und zwar unabhängig von deren Haltedauer.

Wichtig:Die Abgeltungssteuer erfaßt Investments, die nachdem 1. Januar 2009 getätigt werden. Für alle zuvor erworbenen Wertpapiere gilt der sogenannte Altbestands-Schutz, d.h. die Steuerfreiheit der erzielten Gewinne bleibt auch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist bestehen!


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One Response to “Abgeltungssteuer”

  1. [...] umfangreicher wirkt sich die Abgeltungssteuer Regelung auf die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften aus, zu denen z.B. auch der [...]

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