Einlagensicherung
Einlagensicherung - Es gibt drei Bausteine, die gewährleisten, dass Ihre Einlagen bei der DKB (Deutschen Kreditbank AG) in vollem Umfang als abgesichert anzusehen sind. Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung der Kundengelder (90% der Einlagen, maximal 20.000,00 €) deckt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH ab. Eine Übersicht der diesem Bundesverband angeschlossenen Banken finden Sie auf Seite 6 der Broschüre des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, die wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus ist die DKB Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken sind Einlagen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus grundsätzlich ohne Haftungsbegrenzung gesichert. Dies umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also insbesondere die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Dies gilt auch für folgende Anlageformen der DKB AG:
- DKB Cash Konto – Internet-Konto
- DKB-VISA-Card-Guthabenkonto
- DKB-Festzins
Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Der Einlagensicherungsfonds ist eine freiwillige Einrichtung der beteiligten Banken. Daher besteht, wie auch bei allen anderen Einlagen-Sicherungsfonds in Deutschland, kein Rechtsanspruch auf eine konkrete Sicherungsleistung.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Deutsche Kreditbank AG ein 100 %iges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank, BayernLB ist. Die BayernLB hat in ihrem Geschäftsbericht eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie, abgesehen vom Fall des politischen Risikos (z.B. Kriege, gesetzlicher Leistungsverbote u.ä.), in Höhe ihrer Anteilsquote dafür Sorge tragen wird, dass die Deutsche Kreditbank AG ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.
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