Vermögenswirksame Leistungen mit VL-Fonds
Auf Antrag erhalten viele Angestellte vom Chef Geld geschenkt. Vermögenswirksame Leistungen, mit VL-Fonds. Es können jährlich bis maximal 400 Euro gefördert werden, die Höhe steht im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Zusätzlich gibt es vom Staat eine jährliche Arbeitnehmersparzulage, wenn der Arbeitnehmer weniger als 17.900 Euro (Ehepaare 35.000 Euro) zu versteuerndes Einkommen hat. Dafür brauchen Arbeitnehmer einen VL-Sparvertrag, beispielsweise mit Aktienfonds, in die ihr Arbeitgeber einzahlt. Fondsdiscounter bieten als VL-Sparplan überdurchschnittlich gut bewertete Aktienfonds an, zusätzlich 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei VL Fonds.
Fazit: Bei freien Fondsdiscountern erhalten VL-Sparer die höchsten Rabatte für ihre VL-Fonds. Sie arbeiten mit Fondsplattformen zusammen, bei denen Sparer ein Fondsdepot eröffnen können. Hausbanken oder Fondsgesellschaften geben in der Regel auf den Ausgabeaufschlag keinen Rabatt. Bei der Fondsgesellschaft ist ein VL-Sparplan nur dann zu empfehlen, wenn sie gute Vermögenswirksame Leistungen-Fonds anbieten und zusätzlich für das Depot keine Depotkosten anfallen. Hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen im Bereich VL Fonds.
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